AVB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Geltung

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nach-stehend AVB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nierendorf & von der Heyden GmbH (nachstehend NvdH oder Verkäufer) und Kunden von NvdH über von dieser zu erbringende Lieferungen und Leistungen (nachstehend „Lieferungen“).

 

Diese AVB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen und ihrer Geltung vorab ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Unsere AVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen-stehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

Bei Änderungen, Streichungen und/oder Ergänzungen einzel-ner Klauseln dieser AVB bleiben die übrigen Klauseln unserer AVB unverändert in Kraft. Dies gilt auch, soweit eine oder mehrere der Klauseln unserer AVB ungültig sein oder zukünftig werden sollte(n).

 

Diese AVB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

 

2. Angebot und Vertragsschluss sowie Inhalt des Vertrags

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten. Auf Bestellungen und Aufträge hin kommen alle Verträge mit Zugang unserer schrift-lichen, in Textform oder per Telefax übermittelten Auftrags-bestätigung, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware, durch uns zustande.

 

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag niederzulegen. Maßgebend für den Inhalt des Vertrags sind die Auftragsbestätigung oder unser vom Kunden vorbehaltlos angenommenes Angebot sowie unsere AVB.

 

Etwaige, für die Auftragsausführung von uns besonders vorgenommenen Veränderungen an der Ware sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – nicht Gegenstand des Vertrags. Sämtliche Leistungs- und Produktbeschreibungen der Ware geben nur ungefähre Anhaltswerte wieder und gelten nicht als zugesichert oder als eine gesonderte Garantie. Für die Übernahme einer selbständigen Garantie hinsichtlich einer besonderen Beschaffenheit der Ware bedarf es einer schriftlichen Erklärung vorab durch uns. Sie muss als solche ausdrücklich bezeichnet und unter Bezugnahme auf die konkrete Eigenschaft der Ware abgegeben worden sein.

 

3. Preise

Es gelten die Listenpreise des Verkäufers am Tag der Lieferung zzgl. jeweilig geltender gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Einfuhrzölle und sonstiger spezifischer Länderkosten. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder -erhöhungen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere Energiepreisänderungen), und sich diese Veränderungen auf den Herstellungspreis der Ware auswirken. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Kalender-tagen nach Kenntnisnahme der Preisänderungen ohne zusätzliche Gebühren zu kündigen bzw. von diesem zurück-zutreten. Kostenänderungen werden wir auf Nachfrage des Kunden nachweisen.

 

Die Preise gelten – sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder unserem Angebot nicht etwas anderes ergibt – ab Lager des Verkäufers. Ab Lieferung eines bestellten Nettowarenwerts von € 250,-- trägt der Verkäufer die Versandkosten.

 

4. Zahlung und Stornogebühren

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung, unserem Angebot oder unserer Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, sind Rechnungsbeträge stets fällig. Sie sind in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf eines unserer Konten innerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer gewährt dem Kunden einen Skonto von 2 % auf den Netto-Rechnungsbetrag (und ohne Frachtkosten), wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum an den Verkäufer zahlt. Hierfür gilt der vorbehaltlose Zahlungs-eingang beim Verkäufer. 

 

Schecks werden nur zahlungshalber und erst nach ausdrück-licher, vorheriger Vereinbarung angenommen. Die Entgegennahme eines Wechsels ist ausgeschlossen. Durch die Entgegennahme von Schecks oder Wechsel übernehmen wir in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche aus der Entgegennahme von Scheck und Wechsel entstehenden Spesen oder Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Erst die Einlösung des Papiers und widerspruchsfreie Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers führt zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Verkäufers. Zahlungen mittels eines Schecks oder Wechsels berechtigen nicht zum Abzug von Skonto.

 

Eingehende Zahlungen in einer bestehenden längeren Geschäftsbeziehung zum Kunden tilgen die Verbindlichkeiten in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Ist die Zahlung nicht binnen der vereinbarten Frist beim Verkäufer eingegangen, liegt Verzug des Kunden vor. Der Kunde ist dann verpflichtet, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über dem jeweiligen Basiszins zu leisten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Zinsschadens oder von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor. Gegen uns laufende Lieferfristen werden um die Dauer des Zahlungsverzuges verlängert (im Falle von vereinbarter Vorkasse, Teil- oder Anzahlungen).

 

Dem Kunden steht die Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch uns unbestritten geblieben ist. Der Kunde kann ein Zurück-behaltungsrecht nur aus dem bestehenden Auftrags- und Lieferungsvertrag geltend machen. 

 

5. Lieferung und Lieferzeit

Alle Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers bzw. ab Lager des Vorlieferanten. Die Liefertermine unterliegen einer sorgfältigen Planung des Verkäufers. Soweit kein fixer Liefertermin schriftlich oder in Textform vereinbart worden ist, sind diese (oder wahlweise -fristen) nicht verbindlich. Der Liefertermin bezieht sich stets auf den Warenausgang beim Verkäufer bzw. dessen Vorlieferanten oder sobald dem Käufer die Versandbereitschaft schriftlich oder in Textform mitgeteilt worden ist. 

 

Für Verzögerungen infolge behördlicher Genehmigungen haften wir nicht. Nicht verschuldete Betriebsstörungen oder sonstige Umstände beim Verkäufer, dessen Vorlieferanten oder allgemeiner Art, die die Auslieferung der Ware beeinträchtigen, führen zu einer angemessenen Verlängerung des genannten Liefertermins nach Vorankündigung seitens des Verkäufers. Halten solche nicht verschuldeten Störungen längere Zeit an, die nach der Verkehrsanschauung nicht mehr zumutbar sind für den Kunden, kann der Verkäufer ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass er zu einer Nachlieferung verpflichtet ist. Dem Kunden stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu. Bei einer nicht verschuldeten verzögerten Lieferung steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht erst nach Ablauf von einem Monat zu, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung schriftlich oder in Textform gesetzt hat. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden daraus nicht zu.

 

Der Verkäufer haftet nicht für die Auswahl des Vorlieferanten – außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - im Falle von nicht verschuldeten Betriebsstörungen. 

 

Verzögert sich die Lieferung auf ausdrückliche Bitte des Kunden, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu berechnen und auf eigene Gefahr auf Kosten des Kunden einzulagern. Bei Einlagerung im eigenen Lager werden dem Kunden 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden Monat der Einlagerung berechnet. Soweit ein Monat nicht vollständig für die Einlagerung benötigt wird, erfolgt die Berechnung anteilig nach Tagen/Monat. Für Annahmeverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abschließen. Eine Pflicht hierzu besteht nur auf vorherige schriftliche Anweisung durch den Kunden. 

 

Der Verkäufer darf Teillieferungen und/oder vorzeitige Lieferungen vornehmen, sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind. In Bezug auf die Fälligkeit der Teillieferung gelten sie als selbständige Lieferung.

 

6. Versand, Gefahrübergang und Abnahme

Die Verpackung der Ware erfolgt branchenüblich und wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Rücknahme der Verpackung (auch an den Transporteur) erfolgt nicht. Kosten für die Entsorgung der Verpackung trägt nicht der Verkäufer.

 

Unabhängig von besonderen schriftlichen Wünschen des Kunden erfolgt die Auswahl des Versandwegs, Versendungsortes, des Spediteurs und/oder Frachtführers nach dem Ermessen des Verkäufers. Eine Haftung oder Verantwortung für die kostengünstigste Versendung oder Verfrachtung geht nicht zu Lasten des Verkäufers.

 

Der Gefahrübergang bei Lieferung ab Lager des Verkäufers erfolgt spätestens 14 Tage nach Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden, soweit die Auslieferung aus Gründen unterblieb, die in der Sphäre des Kunden liegen.

 

Bei allen anderen Lieferungen geht die Gefahr spätestens auf den Kunden über, wenn die Lieferung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich oder in Textform anzuzeigen (vgl. § 377 HGB). Erfolgt eine solche Prüfung nicht binnen der vorgeschriebenen Frist und vergehen weitere 6 Monate nach Erhalt der Ware, gilt die gelieferte Ware als mangelfrei durch den Kunden genehmigt. Das gilt insbesondere für verborgene Mängel der Ware. 

 

Nach erfolgter, begründeter Mängelanzeige hat der Kunde ein Wahlrecht zwischen kostenfreier Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung unter Rücknahme der gerügten Warenlieferung. Im Falle einer Fehlmenge werden diese nachgeliefert. Führt eine Nachbesserung des Verkäufers nicht binnen angemessen-er Frist zur Mängelbeseitigung, kann der Kunde Kaufpreisminderung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 

 

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen einschließlich des Eingangs sämtlicher Zahlungen aus einem Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden unser alleiniges Eigentum. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.

 

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nicht im Verzug ist. Die Ermächtigung zur weiteren Veräußerung wird ausgeschlossen, wenn im Verhältnis zwischen dem Vorbehaltskäufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandene (einschließlich – bei Vorliegen eines Kontokorrentverhältnisses nach § 355 HGB – der Forderung aus einem anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Kunden auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab.

 

Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, an uns abgetretene Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungs-gemäß nachkommt. Für den Fall eines berechtigten Widerrufs hat uns der Kunde den Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.

 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und ausreichend gegen Diebstahl, Feuer und ähnliche Gefahren auf eigene Kosten zu versichern. Wir sind auf Kosten des Kunden zur Versicherung der Vorbehaltsware gegen Gefahren aller Art berechtigt, wenn uns der Kunde nach vorangehender Aufforderung nicht den Abschluss einer derartigen Versicherung nachweist. Wir sind berechtigt, dem Versicherer die Abtretung anzuzeigen.

 

Wir haben unwiderruflich das Recht, die Lagerräume des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware ohne Mitwirkung des Käufers an uns zu nehmen, wenn der Kunde nach Mahnung und Fristsetzung nicht seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Diese Maßnahme gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

8. Gerichtsstand – Erfüllungsort

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so richtet sich der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach dem Sitz des Verkäufers. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden nach unserer Wahl an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Erfüllungsort der Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist der Sitz des Verkäufers.

 

9. Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechts-beziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

 

Rechte, die sich aus diesen AVBs ergeben, dürfen vom Kunden nur mit unserem Einverständnis auf Dritte übertragen werden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags außerhalb dieser AVBs unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Regelung, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Ahrensburg, Januar 2023

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